Im Nachgang zur Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) bezüglich der Zulassung von Leistungserbringern, die vom Parlament im Juni 2020 verabschiedet wurde, nimmt mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz Stellung zu den in die Vernehmlassung gegebenen Verordnungsentwürfen. mfe begrüsst die Einführung einer nachhaltigen Lösung für die Zulassung von Leistungserbringern (Art. 55a KGV). Die bisherigen befristeten Lösungen haben sich immer wieder als ungenügend erwiesen.