mfe begrüsst die generelle Stossrichtung der im Juni 2020 vom Parlament verabschiedeten Änderungen des Invalidenversicherungsgesetzes (IVG).
mfe unterstützt die Weiterentwicklung weitgehend, die Kriterien für die Aufnahme eines Geburtsgebrechens in die Liste werden präzisiert und damit die Regeln für die Behörden, für die involvierten Akteure – wie Kinder- und Hausärzte, sowie für Direktbetroffene geklärt. Mit der Revision soll auch die Liste der Geburtsgebrechen aktualisiert werden. mfe unterstützt die Überarbeitung der Liste, die vor 35 Jahren erstellt wurde. Dabei soll die Überarbeitung der Liste auf jeden Fall an die medizinische Entwicklung angepasst werden: neue Leiden und schwerwiegende Krankheiten sollen aufgenommen werden, namentlich z. B. seltene Krankheiten. Gleichzeitig können Krankheiten von der Liste gestrichen werden, die heute mit geringem Aufwand behandelt werden können.
mfe fokussiert in der Stellungnahme auf die politischen Aspekte der Revision. Hinsichtlich der fachlichen Aspekte verweist mfe auf die gemeinsame Position der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP) und Kinderärzte Schweiz (KIS) sowie der Schweizerischen Gesellschaft für Kinderchirurgie.