Die von der nationalrätlichen Gesundheitskommission verabschiedete Gesetzesänderung zur integrierten Versorgung ist nach Ansicht von Hausärzte Schweiz ein mehrheitsfähiger Kompromiss, der von allen Beteiligten ein Opfer verlangt: Die Kassen haben eine Angebotspflicht, die Leistungserbringer müssen eine Budgetmitverantwortung übernehmen (nicht gleichzusetzen mit Budget-Verantwortung!!) und die Versicherten müssen für die freie Arztwahl mehr Kosten übernehmen, die sich allerdings in einem vertretbaren Rahmen bewegen.
Für «Hausärzte Schweiz» war und ist sehr wichtig, dass die Teilnahme an Modellen der integrierten Versorgung für alle Hausärztinnen und -ärzte freiwillig bleibt und nicht etwa mit der Aufhebung des Kontrahierungszwanges verknüpft werden darf. Zudem ist die neue Gesetzesvorlage ganz generell ein geeignetes Mittel, die Hausarztmedizin zu fördern, indem sie den Hausärztinnen und Hausärzten eine Schlüsselrolle zuweist. Ohne genügend Hausärzte kann aber die Vorlage Managed Care nicht umgesetzt werden, weshalb die Förderung der Hausarztmedizin eine zwingende Voraussetzung ist.
Die integrierte Versorgung ist die zeitgerechte, gesundheitspolitische Antwort auf gesellschaftliche und demografische Veränderungen sowie auf neue Lebensformen der zukünftigen Hausärztegeneration: Sie begünstigt den Wandel im Bereich der Praxisstrukturen. Praxisgemeinschaften und Gruppenpraxen entsprechen den Arbeitsmodellen der Zukunft und lösen die Einzelpraxen immer mehr ab. Die zunehmende Spezialisierung in der Medizin und die kostenintensiven Neuentwicklungen verlangen auch Anpassungen im Bereich der medizinischen Grundversorgung. Ein Zusammenschluss in Ärztenetzwerken kann diesen neuen Herausforderungen besser gerecht werden.