Die SGK des Nationalrats hat heute den Weg für den Abschluss der politischen Beratung zum Bundesgesetz über das Elektronische Patientendossier (EPDG) geebnet: Die Kommission und in der Folge auch das Plenum haben nun endlich die doppelte Freiwilligkeit akzeptiert und die Vorlage kommt somit morgen in die Schlussabstimmung im National- und Ständerat. «Hausärzte Schweiz» begrüsst diesen Durchbruch, schliesslich hängt der Erfolg des elektronischen Patientendossiers von der Datenqualität ab, was wiederum an die doppelte Freiwilligkeit geknüpft ist.
Die SGK-NR hat sich heute Morgen erneut mit der Vorlage des elektronischen Patientendossiers befasst, die gestern vom Ständerat noch weiter in der Differenzbereinigung gehalten wurde. Zentrale Frage war erneut: Doppelte Freiwilligkeit, ja oder nein? Noch immer gibt es Stimmen, die der Meinung sind, es lohne sich, hier zu beschleunigen, weil das System tatsächlich Effizienz und eine Verbesserung der Qualität bringen werde. Bundesrat und Ständerat lehnen diesen Druck auf den ambulante Bereich ab und somit auch ein Obligatorium. «Hausärzte Schweiz» hat sich seit Beginn der EPDG-Debatte sehr engagiert für die doppelte Freiwilligkeit eingesetzt, weil der Verband überzeugt ist, dass dies die Basis für Erfolg ist. Schliesslich stimmte die SGK-NR mit 17 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung für folgende Regelung: Für Spitäler gilt für die Einführung des elektronischen Patientendossiers eine Übergangsfrist von drei Jahren, für die anderen Institutionen wie Heime usw. eine Frist von fünf Jahren. Für den ambulanten Bereich wird keine Limite gesetzt. Der Nationalrat ist dieser Empfehlung gefolgt, die Vorlage wird somit für die Schlussabstimmung im Nationalrat morgen so zur Annahme empfohlen. Per Antrag verlangt die SGK-NR jedoch ergänzend einen klärenden Bericht vom Bundesamt für Gesundheit bis Ende August, ob es möglich wäre, neu praktizierende Ärzte nach Ablauf der Übergangsfrist für die Spitäler auf das elektronische Patientendossier zu verpflichten.