Stellungnahme «Hausärzte Schweiz» z.H. des Staatsekretariats für Wirtschaft SECO
Vernehmlassung zur Revision von Artikel 60 Absatz 2 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)
Die Haus- und Kinderärztinnen sind mit allen Belangen rund um das Stillen gut vertraut und erachten die vorgeschlagene Gesetzesänderung als notwendig und sinnvoll. Der Verband teilt die Argumente der Organisationen der Stillförderung weitgehend und begrüsst die Ergänzungen zum Arbeitsgesetz, welche es Müttern ermöglicht, mit einer längeren Stillzeit das Beste für ihre eigene und die Gesundheit ihres Kindes zu tun.
Vorteile des Stillens
Der Berufsverband der Haus- und Kinderärztinnen ist der Überzeugung, dass die angestrebten Anpassungen im Sinne einer effizienten und effektiven Förderung des Stillens und somit der Förderung der Gesundheit von Mutter und Kind sinnvoll und richtig sind. Die Ernährungsempfehlungen der Fachgesellschaften und der WHO befürworten das Stillen ausdrücklich. Mindestens bis zum Beginn des fünften Lebensmonates des Kindes sollte nach Möglichkeit ausschliesslich gestillt werden. Auch nach Einführung der Beikost ab dem fünften bis siebten Lebensmonat soll das Stillen weitergeführt werden.
Zahlreiche Studien belegen den Nutzen des Stillens und die Risiken des Nicht-Stillens
oder einer zu kurzen Stilldauer:
das Risiko für Infektionen der unteren Atemwege bei Kindern unter einem Jahr wird durch das Stillen um über 70% gesenkt;
gestillte Kinder erkranken weniger häufig an Mittelohrentzündungen und Magen- und Darm-Infektionen;
·estillte Kinder entwickeln in ihrem Leben seltener Übergewicht und Diabetes Mellitus Typ 2;
stillende Mütter finden nach der Schwangerschaft schneller zum Normalgewicht zurück und erkranken in ihre Leben seltener an Brust- und Gebärmutterhalskrebs.
Gestillte Kinder erkranken seltener als ungestillte. Eltern von gestillten Kindern fehlen folglich seltener am Arbeitsplatz. Die Förderung des Stillens auch am Arbeitsplatz ist somit von unmittelbarem Nutzen für die Arbeitgeber.
Stillen am Arbeitsplatz
Stillen ist ein wichtiger Teil der Gesundheitsförderung. Stillen soll gefördert und auch am Arbeitsplatz unter guten Voraussetzungen ermöglicht werden. Trotz der nachweislichen Vorteile des Stillens wird in der Schweiz maximal die Hälfte der Kinder mit sechs Monaten noch gestillt. Die Wiederaufnahme der Arbeit nach dem Schwangerschaftsurlaub ist ein wichtiger Faktor, welcher zum vorzeitigen Abstillen führt. Eine klare Regelung der Stillpausen mit Entlöhnung der Stillzeit ist als wichtiger Faktor zur Förderung des Stillens und somit der Gesundheit zu betrachten. Die vorgeschlagene Verbesserung wird die Wiederaufnahme der Arbeit für Mütter nach dem Schwangerschaftsurlaub erleichtern.
Die im Gesetzesentwurf vorgeschlagene minimale bezahlte Stillzeit wird das Bedürfnisder meisten, aber nicht aller Kinder und Mütter decken. Den Verzicht auf längere bezahlte Stillzeiten erachten wir als Kompromiss. Wir zählen auf das Verständnis der Arbeitgeber, im Bedarfsfall auch längere Stillzeiten zu gewähren.