Am 1. Juli 2015 hat der Bundesrat auf Antrag des Bundesamtes für Strassenverkehr (ASTRA) entschieden, dass die Qualitätsanforderungen (im Rahmen von Via sicura) an die Senioren-Fahrtauglichkeit-Untersuchungen durch die Hausärzte erhöht und gleichzeitig die medizinischen Mindestanforderungen an Motorfahrzeugführende aktualisiert werden. Auf die ursprünglich geplanten, obligatorischen Kurse mit einem Zertifikat und Wiederholungskurse wurden auf Intervention von MFE verzichtet. MFE hat sich so erfolgreich für sinnvolle Rahmenbedingungen eingesetzt.
Alle Ärztinnen und Ärzte erhalten auch zukünftig die Bewilligung für die gesetzliche periodische Fahreignungsuntersuchung von Senioren 70+. Neu beruht diese Bewilligung auf einer Selbstdeklaration, mit der der Hausarzt bestätigt, dass er über die in der Verkehrszulassungsverordnung festgelegten Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt und diese auf dem neuesten Stand sind. Die Selbstdeklaration muss alle 5 Jahre erneuert werden.
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in der Primary Care Ausgabe vom 29. Juli 2015.