Der Berufsverband der Haus- und Kinderärzte Schweiz hat zur geplanten Revision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) Stellung genommen.
Im Fokus stehen Änderungen, die zur Senkung der Medikamentenpreise führen sollen. Damit betreffen sie die Haus- und Kinderärzten, denn die Einnahmen aus der Medikamentenabgabe sind in SD-Kantonen kalkulierter Bestandteil des ärztlichen Verdienstes. Aus diesem Grund sind die Taxpunktwerte in diesen Kantonen niedriger veranschlagt als in Kantonen ohne SD. Preis- und Margensenkungen müssen deshalb zwingend durch Taxpunktwerterhöhungen kompensiert werden, ansonsten führen sie zu weiteren Verdiensteinbussen und zu einer stossenden Ungleichbehandlung der Ärzte in den SD-Kantonen im Vergleich zu jenen in den rezeptierenden Kantonen. Zwei Monate nach der Abstimmung über die Förderung der Hausarztmedizin mittels eines Grundversorgungsartikels in der Bundesverfassung steht ein solcher Schritt quer in der Landschaft bzw. widerspricht dem Volkswillen. Zudem läuft er den Bemühungen des Masterplans Hausarztmedizin zuwider, der unter anderem eine finanzielle Aufwertung der Haus- und Kinderärzte anstrebt. Hausärzte Schweiz fordert deshalb, dass die Verdientseinbussen über den Taxpunktwert ausgeglichen werden. Der zweite Kritikpunkt betrifft den Preis (FAP), der für die Aufnahme eines Medikaments in die Spezialitätenliste eine Stellung bekommt, die befürchten lässt, dass die Therapiefreiheit eingeschränkt werden könnte. Dies könnte der Berufsverband nicht unterstützen.
- Die Anhörungsfrist ist abgelaufen. Unterlagen zur geplanten Revision von KVV und KLV sind weiterhin hier zu finden.