Die Mitglieder der FMH (Vereinigung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte) haben sich in einer Urabstimmung gegen den revidierten Tarifvorschlag zum ambulanten Arzttarif ausgesprochen.
Haus- und Kinderärzte Schweiz begrüsst diesen Entscheid. Der abgelehnte Tarifvorschlag ist unausgewogen und hätte die Grundversorger weiter benachteiligt. mfe spricht sich aber klar für die Tarifautonomie aus und verlangt deshalb die Wiederaufnahme und Weiterführung der Revisionsarbeiten.
Eine zentrale Anforderung an die Tarifrevision war die Besserstellung der medizinischen Grundversorger, also der Haus- und Kinderärzte. Dieses Ziel wurde von der Eidgenössischen Finanzkontrolle formuliert und von niemandem in Frage gestellt, aber mit dem vorgelegten Tarifvorschlag nicht erreicht. mfe hat seinen Mitgliedern deshalb die Ablehnung empfohlen und ist entsprechend zufrieden mit dem Ausgang der Abstimmung. Ein ausgewogener Tarif ist eine der Voraussetzungen, damit die Gesundheitsversorgung der Schweizer Bevölkerung aufrecht erhalten werden kann.
Umgehende Wiederaufnahme und Weiterführung Revisionsarbeiten
Die Revision hat wichtige Diskussionen angestossen und zahlreiche richtige Ansätze aufgenommen. Der enorme Zeitdruck, unter dem die Revision zuletzt stattfand, hat die gemeinsame Verständigung auf zentrale Elemente eines neuen Tarifs aber stark erschwert – das Resultat der Urabstimmung verdeutlich dies.
Die Verhandlungen müssen umgehend innerhalb der FMH und gemeinsam mit den Revisionspartnern wieder aufgenommen und zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden. Der wichtigen Reformen müssen gesichert und die erkannten Fehler korrigiert werden. Von den Krankenversicherern erwarten wir eine konstruktive Mitarbeit, von den kantonalen und eidgenössichen Behörden die Anerkennung der Kostenwahrheit im Gesundheitswesen.
Die geforderte lineare Normierung und damit die Nichtanerkennung verschiedener Teuerungsfaktoren hat wesentlich zur Ablehnung des revidierten Tarifvorschlags beigetragen. Ein neuer Tarif muss sachgerecht und wirtschaftlich sein und den unterschiedlichen Kostenentwicklungen Rechnung tragen. Die ärztliche Leistung darf nicht auf Kosten der technischen abgewertet werden. mfe engagiert sich weiterhin aktiv und konstruktiv für die Tarifrevision und fordert alle Beteiligten zur Weiterführung der begonnenen Arbeiten auf.