Grundsätzlich begrüssen wir den Entwurf zur Verbesserung und Verstärkung der Aufsicht über die soziale Krankenversicherung. Dennoch würden wir uns im Hinblick auf die Aufsichtsbehörden noch strengere Massnahmen und gleichzeitig eine Vermeidung von Kollateralschäden auf Seiten der Leistungserbringer wünschen.
Ausserdem bedauern wir, dass der Entwurf keine Bestimmung enthält, die das „Doppelmandat“ untersagt, damit die zur Erbringung der sozialen Krankenversicherung befugten Versicherer nicht gleichzeitig die Krankenzusatzversicherung erbringen können. Eine strikte Mandatstrennung zwischen KVG und VVG würde dem Ziel einer Verbesserung der Transparenz Rechnung tragen und eine fundierte Antwort auf die von unserem Verband unterstützte Initiative „Für Transparenz in der Krankenversicherung“ geben.