Tritt der Tarifeingriff wie vom Bundesrat vorgeschlagen in Kraft, so führt er zu einer leichten Aufwertung der haus- und kinderärztlichen Leistungen. Allerdings führt er auch in der medizinischen Grundversorgung zu zahlreichen negativen Effekten. Eine nachhaltige Stärkung der Grundversorgung – wie vom Schweizer Stimmvolk gefordert - wird mit dem Tarifeingriff nicht erreicht.
Das Scheitern der partnerschaftlichen Tarifverhandlungen veranlasste den Bundesrat zu diesem Eingriff. Auch der zweite Tarifeingriff ist nicht sachgerecht und enthält Widersprüche, insbesondere was die Förderung einer effizienten medizinischen Grundversorgung betrifft. weiterlesen