«Hausärzte Schweiz» hat zur Vernehmlassung der Teilrevision des KVG betreffend Steuerung des ambulanten Bereichs Stellung genommen. Der Verband unterstützt den Entwurf im Grundsatz, fordert aber Massnahmen, um weiterhin eine qualitativ hochstehende Medizin zu garantieren. Dazu gehören der Nachweis einer Landessprache und eine dreijährige Tätigkeit an einer Schweizer Weiterbildungsstätte. Dass der Bundesrat hingegen die Möglichkeit bekommen soll, Tarifsenkungen zu beschliessen, lehnen die Haus- und Kinderärzte entschieden ab.
Der Berufsverband der Schweizer Haus- und Kinderärzte steht der beabsichtigten Steuerung im ambulanten Bereich grundsätzlich positiv gegenüber, insbesondere um eine bestehende oder drohende Unterversorgung zu bekämpfen. Mit dem vorgelegten Entwurf der Teilrevision des KVG erhalten die Kantone die Möglichkeit, bei Über- oder Unterversorgung zu reagieren und die nötigen Massnahmen einzuleiten. Eine Unterversorgung droht in den nächsten Jahren nicht nur im Bereich der hausärztlichen Versorgung, sondern auch in anderen medizinischen Fachgebieten. Somit bedarf es nach Ansicht unseres Verbandes grundsätzlicher Steuerungsmöglichkeiten, wie dies im vorliegenden Entwurf vorgesehen ist. Der Verband begrüsst zudem, dass eine unbefristete Lösung eingeführt werden soll.Damit werden die Planungssicherheit erhöht und weitere systembedingte Auswüchse, wie sie in den letzten Jahren durch eine wiederholte Änderung der gesetzlichen Grundlagen vorkamen, verhindert.
Der Verband lehnt die im Entwurf vorgeschlagene Möglichkeit der Tarifsenkung durch den Bundesrat hingegen entschieden ab. Die vorgesehene Lösung ist im vorliegenden Kontext systemfremd. Zudem entspricht der Vorschlag, wonach der Bundesrat sowohl in die Tarifstruktur eingreifen als auch den Taxpunktwert senken könnte, in keiner Weise der bisherigen Regelung. Es muss weiterhin in erster Linie den Tarifpartnern obliegen, im Falle einer unerwünschten Kostenentwicklung eine Tarifanpassung auszuhandeln. Zentral ist aus Sicht des Verbands ferner, dass keinerlei Benachteiligungen entstehen, weder unter den einzelnen Fachgruppen noch unter den Ärzten, welche den Schritt in die Selbständigkeit beabsichtigen. «Hausärzte Schweiz» fordert daher im Hinblick auf die Qualität der ärztlichen Versorgung die Kenntnis einer Landessprache sowie eine Tätigkeit von mindestens drei Jahren an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte.