Die Schweizer Haus- und Kinderärzte begrüssen, dass Tabakprodukte künftig in einem eigenen Gesetz reguliert werden sollen. Das so genannte Tabakproduktegesetz bietet die Chance, mögliche Lücken von Anfang an zu verhindern.
Der Bundesrat hat am 21. Mai 2014 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Tabakprodukte (TabPG) eröffnet. In ihrer Vernehmlassungsantwort begrüssen die Hausärzte, dass Tabakprodukte neu in einem eigenen Gesetz geregelt werden sollen. Schliesslich ist Tabak mitverantwortlich für eines der grössten Probleme der öffentlichen Gesundheit und Tabakwaren sind die einzig frei verkäuflichen Güter, deren Gebrauch bei der Hälfte der Konsumenten zum vorzeitigen Tod führt. Das Gesetz ist daher aus Sicht von «Hausärzte Schweiz» ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Zwar enthält der aktuelle Vorschlag des Bundesrates einige Verbesserungen gegenüber dem bisher geltenden Recht, bei dem die Tabakwaren noch ins Lebensmittelgesetz integriert sind. Es bestehen aber noch wesentliche Lücken. Aus Perspektive der Haus- und Kinderärzte steht dabei die Gesundheitsversorgung der Zukunft im Fokus. Die Überalterung der Bevölkerung nimmt zu und in den kommenden Jahren wird sich die Anzahl der chronisch Kranken und polymorbiden Patienten weiter erhöhen. In Bezug auf Krankheiten ist das Rauchen einer der Hauptrisikofaktoren. Wenn hier heute nicht gehandelt wird, werden die Auswirkungen des Tabakkonsums auf das Gesundheitssystem von morgen dramatisch sein.
Prävention spielt dabei eine wichtige Rolle. Sie ist zugleich ein Bereich, in dem sich Hausärztinnen und Hausärzte stark engagieren. Das Tabakprodukte-Gesetz bietet daher Gelegenheit zum schnellen Handeln. «Hausärzte Schweiz» fordert bezüglich Werbung, Verkauf, Verpackung und den Kampf gegen den illegalen Handel weitergehende Massnahmen. Vor allem muss das Gesetz verunmöglichen, dass Kinder und Jugendliche weiterhin zum Rauchen animiert werden. Dies bedingt ein Verbot der Werbung am Verkaufsort, der Verkaufsförderung durch Rabatte sowie des Sponsorings. Das Tabakproduktegesetz ist so auszugestalten, dass die Einführung von Einheitspackungen in der zukünftigen Tabakverordnung grundsätzlich möglich ist. Um den Jugendschutz wirksam zu gestalten, sollen Tabakverkaufsstellen künftig lizenziert werden. Ferner sollen E-Zigaretten sowohl mit Nikotin als auch ohne Nikotin den gleichen Bestimmungen wie die anderen Tabakprodukte unterliegen. Im Vorentwurf des Bundesrates fehlen auch Massnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakwaren.
Das Tabakproduktegesetz soll spätestens 2019 rechtskräftig werden und Herstellung, Kennzeichnung, Vermarktung, Werbung, Abgabe und Information über Gesundheitsgefahren von Tabakprodukten und ähnlicher Produkte wie zum Beispiel E-Zigaretten regeln. Weitere Aspekte zu Tabak und Tabakkonsum sind in den Bundesgesetzen zum Schutz vor Passivrauchen und über die Tabakbesteuerung geregelt.