Vernehmlassung Krankenversicherungs-aufsichtsverordnung (KVAV)

 

Der vorgelegte Entwurf der Kranken-versicherungsaufsichtsverordnung wird von mfe abgelehnt. Die Überarbeitung sollte sich auf jene Massnahmen konzentrieren, die zum Schutz der Versicherten nötig und verhältnismässig sind.

Grundsätzlich wird eine verstärkte Aufsicht über die soziale Krankenversicherung begrüsst, wie sie im Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) vorgesehen ist. Der Schutz der Versicherten soll insbesondere durch verstärkte Vorschriften gewährleistet werden.

mfe steht jedoch dem Verordnungsentwurf in diversen Punkten kritisch gegenüber.

Der Entwurf zur KVAV enthält unverhältnismässige Eingriffe in die Unternehmensführung der Krankenversicherer. Erwähnt seien als Beispiele die behördliche Kontrolle über die Personalrekrutierung oder die Einsichtnahme in Straf- und Betreibungsregisterauszüge der Verwaltung und der Geschäftsleitung.

In der Verordnung sind ausserdem Bestimmungen enthalten, die über das KVAG hinausgehen, zum Beispiel die Übermittlung von unaggregierten Daten an die Aufsichtsbehörde. mfe vertritt die Auffassung, dass die Verordnungsbestimmungen in der vorgelegten Form gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstossen, da weder die Übermittlung auf aggregierte Daten beschränkt, noch der Zweck der Datenübermittlung genügend klar definiert ist.

Eine Folge dieser monierten Punkte wäre ein zusätzlicher, administrativer Aufwand. Dieser würde zu erheblichen Mehrkosten bei den Versicherern und bei den Leistungserbringern führen, die letztlich das Gesamtsystem belasten und einen weiteren Prämienschub auslösen würden.

Aus diesem Grund ist der Verordnungsentwurf zu überarbeiten. Er ist auf diejenigen Aufsichtsmassnahmen zu reduzieren, die nötig und verhältnismässig sind, um den Schutz der Versicherten zu gewährleisten.