Ärzteschaft und prio.swiss finden Lösung für Notfallpauschalen

Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH und der neue Dachverband der Schweizer Krankenversicherer prio.swiss haben im konstruktiven Dialog eine pragmatische Lösung zur Anwendung der Notfall- und Inkonvenienzpauschalen erzielt. Es wird kein Unterschied mehr zwischen selbständig und unselbständig erwerbenden Ärztinnen und Ärzten gemacht. Diese Anpassung trägt den modernen Arbeitsrealitäten Rechnung. Damit wird eine qualitativ hochwertige Notfallversorgung auch ausserhalb der Spitäler gesichert. Gleichzeitig werden Fälle in denen der Verdacht besteht, dass ein Geschäftsmodell auf der vertragswidrigen Abrechnung von Inkonvenienzpauschalen basiert, konsequent verfolgt.

Nachdem das Bundesgerichtsurteil 9C_664/2023 vom 24. Juni 2024 in der praxisambulanten Notfallversorgung Unsicherheiten ausgelöst hatte, haben die FMH und prio.swiss am Freitag eine Lösung gefunden für die Anwendung der Notfall- und Inkonvenienzpauschalen. Die Lösung ermöglicht es, die qualitativ hochstehende ärztliche Notfallversorgung durch Arztpraxen zu gewährleisten. Gleichzeitig setzt sie auf eine korrekte und einheitliche Anwendung der Tarife, deren Kontrolle in der Verantwortung der einzelnen Krankenversicherer liegt.

Kein Unterschied mehr zwischen selbtständig und unselbständig erwerbenden Ärztinnen und Ärzten

Die Mitglieder von prio.swiss konzentrieren sich auf Fälle, in denen der Verdacht besteht, dass ein Geschäftsmodell auf der vertragswidrigen Abrechnung von Inkonvenienzpauschalen basiert. Dabei geht es insbesondere um Fälle, in denen diese Pauschalen in auffällig hoher Frequenz und systematischer Weise fakturiert wurden.

Darüber hinaus ermöglicht die gefundene Lösung Ärztinnen und Ärzten, die als Angestellte arbeiten, die Abrechnung von Notfall- und Inkonvenienzpauschalen, soweit die Situation einem Notfall tatsächlich entspricht oder eine persönliche Inkonvenienz besteht. Dieser Ansatz berücksichtigt die heutigen Gegebenheiten der ärztlichen Tätigkeit: Ärztinnen und Ärzte arbeiten heute in der Regel angestellt in Praxen, welche in der Rechtsform von juristischen Personen wie Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung organisiert sind. Diese Anpassung der Interpretation schafft Sicherheit für alle Beteiligten. Wie bisher nicht abrechnungsberechtigt sind die Spitäler.

Arbeitsgruppe zur Lösungsfindung im TARDOC

Prio.swiss und FMH gründen unter Einbezug von mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz eine Arbeitsgruppe. Ziel ist es, eine Lösung für die Anwendung der Notfall-Inkonvenienzpauschalen im TARDOC zu erarbeiten, die auch angestellten Ärztinnen und Ärzten eine angemessene Abbildung ihrer Leistungen ermöglicht. Diese Lösung soll durch die OAAT AG bis Ende Januar 2025 dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt werden.

 

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