TARMED-Anpassung 2014
Seit 1. Oktober 2014 gilt die «Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung». Künftig kann für explizit hausärztliche Leistungen die Tarmed-Zuschlagsposition 00.0015 zu 10 Taxpunkten verrechnet werden. Der Zuschlag kann von Fachärzten AIM und KJM sowie von praktischen Ärzten im Zusammengang mit der Position «Konsultation erste 5 Minuten» abgerechnet werden. Er gilt aber nicht für spezialisierte Leistungen. Die Unterscheidung zwischen hausärztlicher und spezialisierter Leistung, liegt dabei in der Verantwortung der Ärzte. «Hausärzte Schweiz» und die FMH empfehlen, sich dafür an den aktuell im TARMED hinterlegten qualitativen Dignitäten zu orientieren.
Neue Tarifposition 00.0015 + Zuschlag für hausärztliche Leistungen in der Arztpraxis
- Für die hausärztliche Leistung darf die neue Zuschlagsposition 00.0015 zu 10 Taxpunkten verrechnet werden.
- Der Zuschlag kann nur in Zusammenhang mit Position 00.0010 (Konsultation erste 5 Minuten) abgerechnet werden.
- Der Zuschlag darf nur von Fachärzten Allgemeine Innere Medizin (AIM) sowie Kinder- und Jugendmedizin (KJM) sowie praktischen Ärzten abgerechnet werden.
- Der Zuschlag darf pro Patient und Tag nur einmal abgerechnet werden.
- Der Zuschlag darf nur im Zusammenhang mit der Erbringung von hausärztlichen Leistungen abgerechnet werden, er darf nicht von ambulanten Diensten von Spitälern abgerechnet werden.
- Es handelt sich um eine Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz. Die Unfallversicherer, die Invalidenversicherung und die Militärversicherung haben sich jedoch dieser Lösung angeschlossen.
Damit Sie von der Aufwertung profitieren, wenden Sie ab heute nur noch den neuen Tarif an. Er enthält die Zuschlagsposition 00.0015 und die Korrekturen der technischen Leistungen in den vom Bundesrat bezeichneten Kapiteln. Für häufig gestellte Fragen betreffend der administrativen Umstellung hat die FMH «Frequently Asked Questions» (FAQ) zusammengestellt.