Der TARMED

Der «tarif médical» ist der Tarif für die Leistungsvergütung der Arztpraxen und der Spitalambulanzen. Er enthält ebenfalls Positionen für  stationäre  Behandlungen und dient damit als Grundlage für die DRG-Berechnungen. Der Tarif wurde von den vier Tarifpartnern FMH, H+, santésuisse und der MTK vereinbart. Die Vergütung von Medikamenten, Laboranalysen sowie Verbrauchsmaterialen wird nicht damit geregelt.

Am Anfang der Tarmedentwicklung stand das Projekt «GRAT», das zur Revision des UV/MV/IV-Tarifs gestartet wurde. Das 1994 vom Schweizer Volk angenommene KVG sah vor, dass Einzelleistungstarife auf einer einheitlichen nationalen Tarifstruktur beruhen müssen. Nach Annahme des KVG wurde das ehemalige «GRAT»-Projekt 1996 mit erstmaligem Einbezug der Krankenversicherer zu Tarmed erweitert. Der neue Tarif wurde dann 2000 vom Bundesrat genehmigt. Ab Juli 2003 wurde Tarmed für den UVG/MV/IV-Bereich und ab 1. Januar 2004 für den OKP-Bereich eingeführt.

Wie gestaltet sich der TARMED-Tarif?

Der Tarif beinhaltet die Positionen für alle ärztlichen und arztnahen Leistungen in der Arztpraxis und im ambulanten Spitalbereich sowie teilweise in der stationären Behandlung.

  • Der Tarif beinhaltet die Positionen für alle ärztlichen und arztnahen Leistungen in der Arztpraxis und im ambulanten Spitalbereich sowie teilweise in der stationären Behandlung.
  • Der Tarif unterscheidet zwischen der ärztlichen und der technischen Leistung.
  • Jeder Leistung wird eine bestimmte Anzahl von Taxpunkten zugeordnet. Der Taxpunktwert wird mit den Kantonen verhandelt. Die Höhe des Taxpunktwertes beruht aktuell vor allem auf dem Vergleich mit den vor Tarmed geltenden kantonalen Tarifen. Tendenziell haben Kantone mit Selbstdispensation einen tieferen Taxpunktwert als solche ohne.
  • Die Leistungspositionen verlangen eine bestimmte Arzt-Dignität, also eine fachliche Qualifikation. Dabei sind Facharzt- und Schwerpunkttitel sowie Fähigkeitsausweise relevant.

Der Taxpunktwert

Den Leistungspositionen des TARMED wird eine Anzahl Taxpunkte zugeordnet. Preisbasis ist dabei der so genannte Taxpunktwert, der von den Kantonen regelmässig neu verhandelt wird. Die Taxpunktwerte sind kantonal unterschiedlich. Die Liste der aktuell gültigen Taxpunktwerte ist online verfügbar.

Die Dignität

Es wird zwischen der quantitativen Dignität (Stufe FMH 5 bis FMH 12  mit Unterschied in der Abgeltung der ärztlichen Leistung um den Faktor 2.5) und der qualitativen Dignität (Zugang zu bestimmten Abrechnungspositionen nur mit bestimmtem Facharzttitel oder Fähigkeitsausweis) unterschieden. FMH und Tarifpartner wollen im neuen Tarmed die verschiedenen Dignitäten nicht aufrecht erhalten.

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