Hausärzte Schweiz unterstützt das Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG), schlägt aber Ergänzungen und Verbesserungen durch verschiedene Massnahmen vor.
Das Bundesamt für Gesundheit legte im Dezember 2013 seinen Vorentwurf zum Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG) vor. In den Bereichen Pflege, Geburtshilfe, Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährung und Diätetik legt der Entwurf die Anforderungen an die Studiengänge sowie ihre Akkreditierung fest und regelt die Berufsausübung.
In seiner Antwort auf die Vernehmlassung hat Hausärzte Schweiz dem Entwurf seine Unterstützung zugesagt, schlägt aber dessen Ergänzung durch bestimmte Massnahmen vor. Ferner hat der Verein die spezifischen Fragen des Bundesamtes beantwortet und befürwortet die Einrichtung eines aktiven Berufsregisters sowie die Reglementierung der Masterstudiengänge – insbesondere für die Advanced Practice Nurses (APN). Darüber hinaus schlägt Hausärzte Schweiz die folgenden Massnahmen vor: Einrichtung einer Kommission für Gesundheitsberufe, obligatorische Weiterbildung, Öffnung des Gesetzes für potenzielle neue Berufe, Erweiterung des Geltungsbereichs auf die öffentlichen Einrichtungen und den Schutz der Berufsbezeichnungen.