Fahreignung von Senioren über 70

Seit Jahrzehnten beurteilen in der Schweiz die Hausärzte die Fahreignung von Personen über 70 anlässlich der gesetzlichen, zweijährlichen, periodischen medizinischen Fahreignungsuntersuchung. In vertrauensärztlichem Auftrag der kantonalen Behörden (VZV Art.27 vom 27.10.1976) nehmen sie diese komplexe Aufgabe im Spannungsfeld zwischen individuellen Mobilitätsbedürfnissen und der Sicherheit für die anderen Verkehrsteilnehmer allermeist korrekt und sorgfältig wahr. Hausärzte Schweiz (MFE), der offizielle Verband der Schweizer Hausärzte, will die gesetzliche, periodische medizinische Fahreignungsuntersuchung weiterhin in den Händen der Hausärzte behalten. Sie sind die geeignete Instanz dazu: fachlich kompetent, effizient und ökonomisch. Ihr Wissen zum Thema ‚Autofahren im Alter’ sowie ‚Autofahren mit chronischen Krankheiten’ erwerben sie im Rahmen des neuen, ab 2011 geltenden Weiterbildungsprogramms zum Facharzt Allgemeine Innere Medizin. Etablierte Hausärzte erweitern ihr Wissen kontinuierlich im Rahmen von hausärztlichen Fortbildungen in Qualitätszirkeln und Hausarztmedizin-Kongressen.

Positionspapier MFE pdf 115 kb