Der Verband der Haus- und Kinderärzte befürwortet die Vorlage weitgehend und unterstützt viele der vorgesehenen Regelungen. Er begrüsst die in der Gesetzesrevision verlangte Transparenz im Zusammenhang mit Governance-Themen und geldwerten Vorteilen. Für den Verband stehen hier das Arzt-Patienten-Verhältnis und die Glaubwürdigkeit des Berufsstandes an erster Stelle. Die Massnahmen rund um die kinderspezifischen und komplementärmedizinischen Medikamente werden ebenfalls unterstützt. Der Verband empfiehlt, diese Aspekte auch im Hinblick auf Schwangere und Betagte zu erweitern.
Folgende Kernaspekte sind für den Verband zentral:
- Die Selbstdispensation soll ihren heutigen Stellenwert behalten, da sie Teil des ärztlichen Instrumentariums ist, und nicht mit unnötigen bürokratischen Massnahmen wie einer zwingenden Rezeptpflicht erschwert und verteuert werden. Die ärztliche Medikamentenabgabe ist in 17 von 19 Deutschschweizer Kantonen fest verankert, hingegen in der Romandie nicht üblich.
- Bei der Abgabe von Medikamenten durch die Apotheker stehen noch ungeklärte Fragen rund um die Verantwortlichkeit und Behandlungssicherheit an. Die Auswirkungen auf die Ausbildung der Apotheker und eine Überarbeitung der Klassierung der Medikamente müssen mitberücksichtig werden. Diese Aspekte sollten in den Verordnungsweg einfliessen und mit einem Controlling unterstützt werden.
- Bezüglich der Rabatte vertritt der Verband die Position, dass es auch in diesem Bereich Anreize zu Wettbewerb und Vergünstigungen braucht. Vor allem die Ärztenetze benötigen einen entsprechenden Handlungsspielraum.