Der neue Verfassungsartikel über die medizinische Grundversorgung – der direkte Gegenentwurf des Parlamentes zur zurückgezogenen Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» – wird von einer breiten (berufs-)politischen Allianz unterstützt. Vertreterinnen und Vertreter mehrerer medizinischer Grundversorgerorganisationen plädierten an einer Medienkonferenz in Bern am 1. April 2014 – dem Tag der Hausarztmedizin – für ein JA zum Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung, der am 18. Mai 2014 zur Abstimmung kommt. Gemeinsames Fazit: Nur eine auf der Basis eines Verfassungsartikels stehende Grundversorgung wird im Hinblick auf eine demografisch veränderte Bevölkerungsstruktur langfristig in der Lage sein, den zusätzlichen Bedarf an ärztlichen und pflegerischen Leistungen sicherzustellen.
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