Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG), vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung
Der Berufsverband ist mit einer bedarfsgerechten Regulierung der Zulassung grundsätzlich einverstanden, ist aber der Meinung, dass diese im Rahmen einer Gesamtbeurteilung unter Berücksichtigung von Über‐ und Unterversorgung erfolgen sollte. Ebenso anerkennt er die Dringlichkeit der erneuten Einführung eines Steuerungsinstruments. Wichtig ist den Hausärzten jedoch, dass möglichst rasch eine umfassende Lösung gefunden wird, welche sämtliche Probleme berücksichtigt, so wie dies in den Erläuterungen auch festgehalten wird.