Am 1.1.2012 werden gemäss Beschluss des Bundesparlamentes schweizweit die neuen Bestimmungen im KVG zur Spitalfinanzierung eingeführt.
Aufgrund der Neuregelung werden gesamtschweizerisch einheitliche Fallkostenpauschalen festgelegt. Leistung und Qualität sollen den Preis ergeben. Pauschalen sind Mischkalkulationen bezogen auf den Aufwandmittelwert pro Patientengruppe. Die ökonomische Steuerung soll über die Summe der Fälle, nicht über den Einzelfall erfolgen. Durch ein jährliches Antragsverfahren der Beteiligten soll sich ein lernendes System entwickeln.